Informationen für Bauherrschaften, Eigentümerinnen und Eigentümer im Kanton Zürich
Gebäudeschutzmassnahmen gegen Naturgefahren sind relevant für jedes Gebäude und sollten möglichst früh in der Planung berücksichtigt werden.
Wieviel Schutz ein Gebäude braucht, hängt von der Gefährdung und der Gebäudenutzung ab. Wirtschaftliche Überlegungen helfen dabei, ein sinnvolles Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu erreichen. Wichtig ist: frühzeitig! Berücksichtigen Sie bereits bei der Planung nötige Schutzmassnahmen. Es gilt, je früher, desto einfacher und günstiger sind sie umzusetzen.
Schutz beginnt bei der Planung
Neu-, An- und Umbauten müssen vor Naturgefahren geschützt werden, wodurch dem Baugesetz und den Regeln der Baukunde (z. B. Schweizer Baunormen) entsprochen wird.
Planerinnen und Planer sowie Architektinnen und Architekten wissen, wieviel und welchen Schutz Gebäude brauchen. Ziehen Sie diese Fachpersonen frühzeitig bei, um die Gefährdung für Ihr Grundstück abzuklären. Zudem kann auch die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich in der Planungsphase beratend beigezogen werden.
Bauvorhaben in Hochwassergefahrenbereichen
Wer in einem Hochwassergefahrenbereich ein neues Gebäude erstellt oder an einem bestehenden Gebäude wesentliche Änderungen vornimmt, ist verantwortlich dafür, geeignete Gebäudeschutzmassnahmen umzusetzen. Lassen Sie durch Ihre Planerin oder Ihren Planer die Hochwassergefährdung für Ihr Grundstück ermitteln. Sie klären zudem die Verantwortlichkeiten im Baubewilligungsprozess ab und sorgen für die Erbringung der erforderlichen Nachweise.
Schutz erfordert sorgfältige Ausführung
Stellen Sie sicher, dass die gewünschten bzw. erforderlichen Schutzmassnahmen und damit verbundene Anforderungen mit den Handwerkern und Lieferanten schriftlich vereinbart werden.
Nach dem Bauabschluss sollten Sie sich von Ihrer Planerin oder Ihrem Planer bestätigen lassen, dass das Gebäude die definierten Schutzanforderungen vollumfänglich erfüllt und die Schutzmassnahmen wie vereinbart umgesetzt wurden.
Schutz braucht guten Unterhalt
Verlangen Sie von Planerinnen und Planern einen Unterhaltsplan, der Ihnen aufzeigt, was zu tun ist, damit das Schutzniveau auf lange Sicht aufrecht erhalten bleibt.
Gebäudeschutzmassnahmen gegen Naturgefahren sind relevant für jedes Gebäude.
Wieviel Schutz ein Gebäude braucht, hängt von der Gefährdung und der Gebäudenutzung ab. Wirtschaftliche Überlegungen helfen dabei, ein sinnvolles Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu erreichen.
Bei bestehenden Gebäuden lohnt sich ein Gebäudecheck
Nur wer die Gefährdung seines Gebäudes kennt, kann sich gut schützen. Machen Sie dazu den Naturgefahren-Check.
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich berät Sie kostenlos zum möglichen bzw. erforderlichen Schutz vor Elementarschäden – auch vor Ort – und leistet unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Beiträge an die Schutzmassnahmen.
Sanierung, Um- und Anbau
An- und Umbauten müssen vor Naturgefahren geschützt werden, wodurch dem Baugesetz und den Regeln der Baukunde (z. B. Schweizer Baunormen) entsprochen wird.
Werden eine Sanierung, ein Um- oder Anbau geplant, empfiehlt es sich, sowohl die Widerstandsfähigkeit des bestehenden Gebäudeteils als auch der neuen Gebäudeteile zu prüfen. Frühzeitig eingeplanter Gebäudeschutz kann meist einfach und günstig realisiert werden.
Planerinnen und Planer sowie Architektinnen und Architekten wissen, wieviel und welchen Schutz Gebäude brauchen. Ziehen Sie diese Fachpersonen frühzeitig bei, um die Gefährdung für Ihr Grundstück abzuklären. Zudem kann auch die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich in der Planungsphase beratend beigezogen werden.
Im Schadenfall
Grundsätzlich ist nach jedem Schadenfall zu prüfen, ob Ihr Gebäude auch genügend geschützt ist. Gegebenenfalls wird ihnen die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich empfehlen, bei der Instandsetzung des Schadens auch den Widerstand Ihres Gebäudes gegen Elementarschäden zu verbessern. Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich berät Sie kostenlos – auch vor Ort.
Die kantonalen Gefahrenkarten zeigen, wo mit Hochwasser zu rechnen ist. Im Kanton Zürich sind die Gefahrenkarten zu Hochwasser und Massenbewegungen sowie Hinweise zu Gebieten mit bekannter Oberflächenabflussgefährdung im kantonalen GIS-Browser zu finden.
Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss zeigt jenen Anteil des Niederschlages, der unmittelbar an der Geländeoberfläche abfliesst und damit potenziell zu Überflutungen führen kann. Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss entstand als gemeinsames Projekt des Bundesamts für Umwelt BAFU, des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV und der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG und deckt die gesamte Schweiz ab.
Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss ist im Kanton Zürich baurechtlich nicht verbindlich. Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich empfiehlt zum Schutz von Personen und Gebäuden, freiwillige Schutzmassnahmen dennoch umzusetzen. Die Angaben in der Gefährdungskarte müssen vor Ort überprüft werden. Bei Bedarf kann die GVZ beratend beigezogen werden.
Zur Erreichung des gesellschaftlich angestrebten Sicherheitsniveaus (siehe PLANAT) geben Normen und gesetzliche Vorgaben die Schutzziele für gewisse Naturgefahren vor. Gemäss den Erfahrungen der Schadenexperten ist es in der Regel sinnvoll und verhältnismässig, Gebäude auf die untenstehenden Schutzziele auszurichten.
Oberflächenabfluss
Schutzziel: Das Gebäude bleibt mindestens bis zum 100- bis 300-jährlichen Regen auch in den Untergeschossen trocken und schwimmt nicht auf. Es entsteht kein Bruch von Aussenwänden und Bodenplatten.
Grundlagen:
- Regeln der Baukunde (SIA 261/1)
- Fachinformation Oberflächenabfluss
Hochwasser
Schutzziel: Das Gebäude bleibt mindestens bis zum 300-jährlichen Hochwasser intakt und auch in den Untergeschossen trocken. Das Gebäude schwimmt nicht auf, Aussenwände und Bodenplatten bleiben intakt.
Bei Sonderrisiko-Objekten ist das Schutzziel EHQ (Extremhochwasser) zu prüfen.
Grundlagen:
- Regeln der Baukunde (SIA 261/1)
- Leitfaden Gebäudeschutz Hochwasser
Sturm
Schutzziel: Das Gebäude hält den zu erwartenden Windspitzen bis zum 50-jährlichen Wind schadlos stand. Es gibt keine abgerissenen Bauteile.
Grundlagen:
- Regeln der Baukunde (SIA 261)
- Fachinformation Sturm
Hagel
Schutzziel: Bis zum 50-jährlichen Hagel entstehen keine Schäden an Fassade, Dach und daran befestigen Bauteilen wie Solaranlagen. In der Regel ist der Schutz im Mittelland auf Hagelkörner mit 3 cm Durchmesser sinnvoll und einfach umsetzbar.
Demnach müssen im Kanton Zürich Bauteile, die dauerhaft der Witterung ausgesetzt sind, mindestens einen Hagelwiderstand 3 (HW 3 – Hagelkorn mit einem Durchmesser von 3 cm) aufweisen.
Für bewegliche Elemente wie z. B. Lamellenstoren sind geeignete Massnahmen zu treffen, welche die Storen bereits vor der Schädigung in einen Schutzzustand bringen. Lamellenstoren können z. B. mit dem System «Hagelschutz - einfach automatisch» vor einem Hagelereignis automatisch eingezogen und dadurch nachhaltig geschützt werden.
Grundlagen:
- Regeln der Baukunde (SIA 261/1)
- Hagelregister
- Hagelschutz - einfach automatisch
Schnee
Schutzziel: Dach, Aussenwände sowie Vordächer, Oberlichter und Solaranlagen halten bis zum 50-jährlichen Schnee (Auflast, Abrutschen) schadlos stand.
Grundlage:
- Regeln der Baukunde (SIA 261)
Erdbeben
Schutzziel: Das Gebäude schützt die sich darin befindenden Personen bis zum 475-jährlichen Erdbeben.
Grundlagen:
- Regeln der Baukunde (SIA 261)
- Besondere Bauverordnung I (BBV I), Kanton Zürich
Rutschung, Murgang, Steinschlag
Schutzziel: Das Gebäude bleibt auch bei seltenen Ereignissen (300-jährlich) intakt und schützt die sich darin befindenden Personen.
Im Kanton Zürich sind bei bekannter Gefahrenexposition (z.B. aufgrund Gefahrenkarte Massenbewegungen) geeignete Massnahmen zu treffen, die das Gebäude weitgehend vor drohenden Elementarschäden schützen.
Grundlagen:
- Regeln der Baukunde (SIA 261/1)
- Fachinformationen Rutschung, Murgang, Steinschlag
Die Jährlichkeit beschreibt die Häufigkeit von Ereignissen: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein sogenannt 100-jährliches Ereignis an einem bestimmten Ort tatsächlich eintritt, beträgt 1 zu 100 oder 1% pro Jahr.
Gebäude haben eine typische Lebensdauer von 50 Jahren oder mehr. Auf 50 Jahre gesehen, liegt die Eintretenswahrscheinlichkeit eines 100-jährlichen Ereignisses bei 40%. Dies entspricht ungefähr der Chance, dass Sie bei einem Münzwurf mit «Kopf» oder «Zahl» richtig liegen! Im selben Betrachtungszeitraum von 50 Jahren steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein 300-jährliches Ereignis mindestens einmal eintritt, auf 15%. Dies entspricht der Wahrscheinlichkeit, mit einem einzigen Wurf eine 6 zu würfeln. Seltene Naturgefahren dürfen keinesfalls unterschätzt werden!
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich bietet kostenlose Beratungen zur Vermeidung von Gebäudeschäden an. Kontaktieren Sie uns: naturgefahren@gvz.ch, Telefon 044 308 21 55
Beiträge an Objektschutzmassnahmen
Überschwemmung
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich kann bei bestehenden Gebäuden finanzielle Unterstützung für Gebäudeschutzmassnahmen gegen Überschwemmungsschäden sprechen.
Die Voraussetzungen dafür können dem Reglement entnommen werden. Das Reglement und das Gesuchformular finden Sie hier.
Hagel
Das System «Hagelschutz – einfach automatisch» zieht zentral gesteuerte Storen vor einem Hagelereignis automatisch hoch. Bei grösseren Industrie-, Geschäfts- und Bürogebäuden prüft die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich gerne die Beitragsmöglichkeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Thurgauerstrasse 56
Postfach
8050 Zürich
+41 44 308 21 55
naturgefahren@gvz.ch
www.gvz.ch
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Walcheplatz 2
8090 Zürich
+41 43 259 32 02
awel@bd.zh.ch
www.zh.ch