Was Sie bei Neu- und Umbauten beachten sollten
Mit Sturm, Hagel und Überschwemmung ist in der ganzen Schweiz zu rechnen. Auch wenn vieles versichert ist: Es entstehen Umtriebe und Ärger – und oft lässt sich Liebgewonnenes nicht ersetzen. Wer den Schutz vor Naturgefahren frühzeitig berücksichtigt, kann sich und sein Haus einfach und günstig schützen. Spezifisch auf die Naturgefahren an Ihrem Standort und auf Ihre Situation zugeschnittene Informationen und Empfehlungen finden Sie im Naturgefahren-Check.
Informieren Sie sich bereits vor dem Kauf über die Gefährdung am Standort. Nutzen Sie hierzu den Naturgefahren-Check.
Schutzmassnahmen können aufwendig werden und die Nutzungsmöglichkeiten einschränken, vor allem bei mittlerer oder erheblicher Gefährdung. Dies gilt speziell bei Steinschlag, Rutschung, Lawinen oder Murgang, weil diese Naturgefahren besonders grosse Kräfte ausüben.
Vorsicht: auch bei geringer Gefährdung kann das Risiko erheblich sein. Bereits wenige Zentimeter Höhendifferenz können entscheidend sein, ob Ihr Haus bei einer Überschwemmung trocken bleibt. Sämtliche Gebäudeöffnungen müssen geschützt sein, Lichtschächte, Lüftungsöffnungen und Garagenzufahrten sowie Türen und Fenster.
Wer früh an den Schutz vor Naturgefahren denkt, kann ihn einfach und günstig umsetzen. Diskutieren Sie Möglichkeiten zum Schutz Ihres Gebäudes mit Ihren Baupartnern. Der Naturgefahren-Check gibt Ihnen einen raschen Überblick über die Gefahren am Standort und zeigt mögliche Schutzmassnahmen auf.
- Investieren Sie in sorgfältige Abklärungen und eine gute Planung. So bleiben Ihnen teure Planungsänderungen und Nachbesserungen erspart. Erkundigen Sie sich auch bei den kantonalen Fachstellen.
- Lassen Sie sich frühzeitig beraten und fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Zu oft unterzeichnen Bauherren Unterlagen für das Baugesuch oder Ausführungspläne, ohne die Sachlage zu kennen. Seien Sie sich bewusst, dass Sie in Ihrer Rolle als Bauherr und Eigentümer viel Verantwortung tragen.
- Kantonale und kommunale Gesetze, Baunormen und versicherungsrechtliche Bestimmungen geben Schutzziele vor. Informieren Sie sich frühzeitig und überlegen Sie sich gut, welche Risiken Sie tragen können. Beispielsweise wenn ein Betriebsunterbuch unbedingt verhindert werden muss, können auch höhere Schutzziele sinnvoll sein.
- Zwei von drei Gebäuden in der Schweiz sind bei starkem Regen potentiell von Oberflächenabfluss gefährdet, auch fernab von Gewässern. Zudem sind Hagel, Sturm, Schnee sowie Erdbeben an fast jedem Standort in der Schweiz relevant. Die Bauweise ist deshalb an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen.
- Bevorzugen Sie stets Lösungen, die permanent und ohne menschliches Zutun guten Schutz gewährleisten. Bereits wenige Zentimeter Höhendifferenz können entscheiden, ob Ihr Haus bei einer Überschwemmung trocken bleibt.
- Die Fassade und das Dach sind Naturgefahren direkt ausgesetzt. Wählen Sie robuste Materialien und geprüfte Produkte. Nutzen Sie das Hagelregister als Planungshilfe.
- Verlangen Sie von Ihren Baupartnern, dass diese die Baunormen konsequent umsetzen, insbesondere die bezüglich Naturgefahren zentralen Normen SIA 261 und SIA 261/1.
Achten Sie auf Details – auch bei der Vergabe der Aufträge und während der Ausführung.
- Wie bei der Planung sollten Sie von Ihren Baupartnern auch beim Bau die konsequente Umsetzung der geltenden Baunormen verlangen, insbesondere der SIA 261 und SIA 261/1. Dadurch erhalten Sie nicht nur ein gut geschütztes Gebäude, das langfristig seinen Wert behält. Als Bauherr sind Sie so auch besser abgesichert und verringern Ihr Risiko, Opfer von Planungs- und Baumängeln zu werden.
- Dokumentieren Sie den Baufortschritt gut und erkundigen Sie sich umgehend bei Ihren Baupartnern, wenn Sie spezifische Fragen oder ein ungutes Gefühl haben. Eine gute Bauleitung ist für die Qualitätssicherung zentral.
Ihr Haus verdient einen guten Schutz vor Naturgefahren. Geben Sie sich nicht mit einer halben Lösung zufrieden.
- Prüfen Sie sorgfältig und am besten zusammen mit einem unabhängigen Spezialisten, ob Sie die bestellte Leistung erhalten haben. Lassen Sie sich von Ihrem Architekten oder Planer schriftlich bestätigen, dass Ihr Haus die definierten Schutzanforderungen vollumfänglich erfüllt und die Schutzmassnahmen wie vereinbart umgesetzt wurden.
- Fordern Sie auch bei vermeintlich weniger wichtigen oder nicht direkt sichtbaren Bauteilen hohe Qualität und eine sorgfältige Verarbeitung – so wie Sie dies von einem Parkett oder einer Küchenabdeckung erwarten.
- Zögern Sie bei Verdacht auf Baumängel nicht. Führen Sie vertiefte Abklärungen mit einer unabhängigen Fachperson durch. Sonst verlieren Sie wertvolle Zeit, um gegen Baupfusch vorzugehen.
- Diskutieren Sie mit Ihrem Architekten oder Planer, welche laufenden Unterhaltsarbeiten erforderlich sind, um den Schutz vor Naturgefahren langfristig aufrechtzuerhalten.