Was Sie als Bauherr im Kanton Aargau beachten müssen
Neu-, An- und Umbauten müssen vor Hochwasser und anderen Naturgefahren geschützt werden, um dem Baugesetz sowie den Regeln der Baukunde (z. B. Schweizer Baunormen) zu entsprechen.
Lassen Sie Ihren Planer klären, mit welchen Gefährdungen Sie bei Ihrem Grundstück rechnen müssen. Der Planer informiert sich wieviel und welchen Schutz es braucht.
Informieren Sie sich auch über die Anforderungen im Rahmen der Elementarschadenversicherung: Erläuterungen zur Präventionsobliegenheit in der Elementarschadenprävention.
Beispiel:
In Bezug auf Überschwemmung kann eine mögliche Gefährdung für Ihr Bauvorhaben anhand der Gefährdungsübersicht der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) ermittelt werden. Der Planer legt die nötigen Massnahmen fest und dokumentiert sie gegenüber der Bauverwaltung und der AGV im Formular «Hochwasserschutznachweis» als Teil des Baugesuchs. Die AGV kann bereits in der Konzeptphase beratend beigezogen werden.
Stellen Sie sicher, dass die gewünschten Schutzmassnahmen und die damit verbundenen Anforderungen mit den Handwerkern und Lieferanten schriftlich vereinbart werden (Download Checkliste).
Lassen Sie sich vom Planer nach Bauabschluss bestätigen, dass das Gebäude die definierten Schutzanforderungen vollumfänglich erfüllt und die Schutzmassnahmen wie vereinbart umgesetzt wurden.
Verlangen Sie vom Planer einen Unterhaltsplan, der aufzeigt, was zu tun ist, um das Schutzniveau auf lange Sicht aufrechtzuerhalten.
Was Sie als Eigentümer im Kanton Aargau beachten müssen
Nur wer die Gefährdung seines Gebäudes kennt, kann sich gut schützen. Machen Sie dazu den AGV-Gebäudecheck Naturgefahren.
Die Aargauische Gebäudeversicherung berät Sie kostenlos bezüglich Schutzmassnahmen, wenn nötig vor Ort, und leistet finanzielle Beiträge.
Auch An- und Umbauten müssen vor Naturgefahren geschützt werden, um dem Baugesetz sowie den Regeln der Baukunde (z. B. Schweizer Baunormen) zu entsprechen.
Wer eine Sanierung, einen Um- oder Anbau plant, tut gut daran, sowohl die Widerstandsfähigkeit des bestehenden Gebäudeteils als auch der neuen Gebäudeteile zu prüfen. Denn wer den Gebäudeschutz früh mit einplant, kann ihn meist auf einfache Weise günstig realisieren.
Der Planer informiert sich wieviel und welchen Schutz es für Ihren Um- oder Anbau braucht.
Informieren Sie sich auch über die Anforderungen im Rahmen der Elementarschadenversicherung: Erläuterungen zur Präventionsobliegenheit in der Elementarschadenprävention.
Grundsätzlich ist nach jedem Schadenfall zu prüfen, ob Ihr Gebäude genügend geschützt ist. Gegebenenfalls wird Sie eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der AGV auffordern, bei der Instandsetzung des Schadens auch den Widerstand Ihres Gebäudes gegen Elementarschäden zu verbessern. Die AGV berät Sie dabei kostenlos vor Ort.
Sie selbst entscheiden, ob Sie solche Präventionsmassnahmen ergreifen (Wahlfreiheit). Wenn Sie es tun, können Sie dafür unter gewissen Bedingungen finanzielle Beiträge an die Schutzmassnahmen von der AGV erhalten. Wenn Sie nicht für den nötigen Schutz sorgen, müssen Sie bei zukünftigen Schadenfällen mit Leistungseinbussen rechnen. Ausserdem wird die AGV nach einem weiteren Schaden keinen Beitrag mehr leisten. Informieren Sie sich auch über die Anforderungen im Rahmen der Elementarschadenversicherung: Erläuterungen zur Präventionsobliegenheit in der Elementarschadenprävention.
Abteilung Prävention
Bleichemattstrasse 12/14
5001 Aarau