Zum Inhalt springen

Die Norm SIA 261/1 referenziert in Anhang 3 «Nachweis der Gebrauchstauglichkeit» auf die Dichtigkeitsklassen 1 bis 4 gemäss Norm SIA 272 und legt für die Bauwerksklasse BWK I die Dichtigkeitsklasse 4 als Minimum vor. Die Beschreibung dieser Dichtigkeitsklasse 4 lautet «feucht bis nass», d.h. Feucht- und Tropfstellen sind zugelassen. – Müssten nicht in vielen Situationen höhere Anforderungen gelten?

Letzte Aktualisierung: 12.08.2021

Bei den genannten Angaben handelt es sich um Mindestanforderungen an die Dichtigkeit der Betonkonstruktion. In vielen Anwendungsfällen z. B. bei Garagen oder Kellern sind die Dichtigkeitsklassen 3 oder 4 ausreichend. Je nach Nutzung und Innenausbau (z. B. Wohnräume im Untergeschoss/Tiefparterre oder Lagerung sensibler Güter) kann man die Anforderungen durchaus erhöhen (Dichtigkeitsklassen 1 oder 2) und dies in der Nutzungsvereinbarung festhalten.

Normen und Richtlinien
Nationale Schutzziele

Zurück

Wenn Sie das Profil wechseln, gelangen Sie zu einem anderen Seitenaufbau und Detaillierungsgrad der Inhalte.

Profil wechseln