Die Norm SIA 261/1 referenziert in Anhang 3 «Nachweis der Gebrauchstauglichkeit» auf die Dichtigkeitsklassen 1 bis 4 gemäss Norm SIA 272 und legt für die Bauwerksklasse BWK I die Dichtigkeitsklasse 4 als Minimum vor. Die Beschreibung dieser Dichtigkeitsklasse 4 lautet «feucht bis nass», d.h. Feucht- und Tropfstellen sind zugelassen. – Müssten nicht in vielen Situationen höhere Anforderungen gelten?
Letzte Aktualisierung: 12.08.2021
Bei den genannten Angaben handelt es sich um Mindestanforderungen an die Dichtigkeit der Betonkonstruktion. In vielen Anwendungsfällen z. B. bei Garagen oder Kellern sind die Dichtigkeitsklassen 3 oder 4 ausreichend. Je nach Nutzung und Innenausbau (z. B. Wohnräume im Untergeschoss/Tiefparterre oder Lagerung sensibler Güter) kann man die Anforderungen durchaus erhöhen (Dichtigkeitsklassen 1 oder 2) und dies in der Nutzungsvereinbarung festhalten.
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