Vorstudien: Lösungen entwickeln
Viele Schutzmassnahmen sind nach der Fertigstellung kaum als solche erkennbar und lassen sich ohne nennenswerten Mehraufwand umsetzen. Das bedingt aber, dass Naturgefahren bereits im frühen Entwurf berücksichtigt werden. Planerisch-konzeptionelle Lösungen lassen sich am besten in die Gestaltung und das Gesamtkonzept einbinden und wirken viel zuverlässiger als mobile Schutzmassnahmen.
In dieser Phase stehen folgende Aufgaben im Zentrum:
- die standortspezifischen Rahmenbedingungen pro Naturgefahr vertieft abklären
- ein Projektpflichtenheft mit konkreten Schutzzielen erarbeiten
- die konkreten Anforderungen an das Gebäude eruieren
- planerische Lösungsstrategien entwickeln (Entwurf Schutzkonzept)

In Bezug auf Erdrutsch, Murgang, Steinschlag, Lawinen, Erdbeben und bei Überschwemmung mit höheren Fliesstiefen/-Geschwindigkeiten ist es empfehlenswert, auf Naturgefahren spezialisierte Fachplaner und Ingenieure beizuziehen. Berücksichtigt der Entwurf diese Risiken ungenügend, lässt sich dies in der weiteren Umsetzung auch mit erheblichem Zusatzaufwand kaum verbessern. Entscheidend ist ein transparenter Umgang mit verbleibenden Risiken und allfälligen Nutzungseinschränkungen – insbesondere gegenüber der Bauherrschaft und weiteren Risikoträgern.
Praktische Unterstützung
- Gefährdung am Standort und Hinweise für die planerische Umsetzung von Schutzmassnahmen: Naturgefahren-Check
- Schutzzielvorgaben gemäss den Normen SIA 261 und 261/1
- Kantonale Fachstellen und kantonsspezifische Informationen
- Checkliste für die Planung von Schutzmassnahmen – auch im Dialog mit Auftraggebern und weiteren Baupartnern
- Praktische Planungshilfe für jede Phase: SIA D0260 «Entwerfen & Planen mit Naturgefahren im Hochbau»