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Anforderungen an die Erdbebensicherheit am Standort einhalten

Die Erdbebenzone und die Baugrundklasse (Verstärkungseffekt der lokalen Geologie) definieren die massgebende Wirkung von Erdbeben am Standort. Liegt eine spektrale Mikrozonierungsstudie vor, sollte diese für die Bestimmung der Bemessungseinwirkungen benutzt werden. In der Regel genügt jedoch die Verwendung der in der Norm SIA 261 enthaltenen Antwortspektren. Insbesondere bei bestehenden Bauten und wenn man den Verdacht hat, dass die in SIA 261 enthaltenen Antwortspektren ungenügend oder nicht für den spezifischen Standort definiert sind, sollte ein standortspezifisches Antwortspektrum gemäss SIA 261/1 erarbeitet werden.

Bauten dürfen weder Menschen noch Sachen gefährden. Viele Baugesetzgebungen verlangen explizit die Einhaltung der Tragwerksnormen des SIA (inkl. Erdbebenbestimmungen) oder generell die Einhaltung der Regeln der Baukunde. Im Baubewilligungsverfahren gelten in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Jura, Luzern, Nidwalden, Vaud und Wallis erdbebenspezifische Auflagen.

Gilt für folgende Naturgefahren:

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